Bundesregierung will Scheidungsrecht ändern:
Die Justizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, dass noch in diesem Jahr das Scheidungsverfahren im Hinblick auf kinderlose Ehen reformiert werden soll. Dies betrifft jedoch lediglich Eheleute, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.
Bisher herrscht in sämtlichen Ehescheidungsverfahren der sog. Anwaltszwang. D.h., die Eheleute müssen sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen. Allerdings besteht auch schon heute die Möglichkeit, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, soweit sich der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag anschließt und keinen eigenen Antrag stellt und die Scheidung einvernehmlich erfolgt.
In Zukunft soll es möglich sein, dass für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung, beide Ehegatten vor einem Notar eine entsprechende Erklärung abgeben und dann im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht keine anwaltliche Vertretung mehr vorgeschrieben ist.
Was die Erklärung vor dem Notar kostet, ist allerdings noch nicht erkennbar.
Die Justizministerin geht davon aus, dass die Reform noch Mitte diesen Jahres in Angriff genommen werden kann.
Bis dahin ist die schnellste und günstigste Variante eine sog. Online-Scheidung.