ALG II ist die Abkürzung für Arbeitslosengeld II, das allgemein unter dem Namen Hartz IV bekannt ist.
Das ALG II ist eine Sozialleistung. Im Gegensatz dazu steht das Arbeitslosengeld, das eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Sozialversicherung darstellt.
ALG II hat allein die Voraussetzung, dass der Antragsteller bedürftig und arbeitsfähig ist. Bedürftigkeit ist gegeben, wenn weder Einkommen noch Vermögen außerhalb der Vermögensfreigrenzen vorhanden ist. Arbeitsfähigkeit liegt vor, wenn man in der Lage ist, täglich mehr als 3 Stunden zu arbeiten.
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik etwa 5 Millionen ALG II-Empfänger. Die Höhe des ALG II liegt bei 345 Euro für eine allein stehende Person. Für Ehepartner und Kinder gibt es weniger.
Arbeitslosengeld II gibt es seit dem 1. Januar 2005. Es wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengefasst. Sozialhilfe in Form einer Grundsicherung gibt es nur noch für nicht arbeitsfähige Menschen.