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Alle Jahre wieder – Der Streit um die Nebenkostenabrechnung



Jedes Jahr warten viele Mieter teils mit Ungeduld aber auch mit Furcht auf die aktuelle Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters. Neben den immer weiter steigenden Mieten nehmen die Nebenkosten ebenfalls bereits einen erheblichen Anteil an den monatlichen Ausgaben ein und werden sehr häufig als „zweite Miete“ bezeichnet.

Laut dem Deutschen Mieterbund ist jede zweite Nebenkostenabrechnung, die jährlich verschickt wird, falsch. Bei vielen Mietern tritt nach Durchsicht der Rechnung eine Ratlosigkeit ein, da die Art der Aufteilung und Berechnung aus den einzelnen Posten nicht klar hervorgeht. Es empfiehlt sich daher, sich einmal umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen, damit man auch für die zukünftigen Nebenkostenabrechnungen gerüstet ist. Ausschlaggebend ist hier der Mietvertrag und dessen inhaltliche Angaben. Doch immer wieder tauchen Posten im Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung auf, die dort nicht hingehören. Umlegen darf der Vermieter folgende Kosten: Wassergeld, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Wartungskosten für den Lift, Heizkosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Grundstückshaftpflicht, Hausmeisterkosten, Stromkosten für die Beleuchtung in allgemeinen Räumen (Treppenhaus), monatliche Kabelgebühren oder Kosten für die Gemeinschaftsantenne. Führt der Vermieter den Posten „Sonstige Kosten“ an, muss er diese genau benennen. Eine weitere Besonderheit trifft die Arbeit des Hausmeisters. Wird ein Hausmeister beschäftigt, so ist davon auszugehen, dass er die Arbeiten rund um Haus und Garten erledigt. Somit sind weitere Kosten für Gartenpflege oder Treppenhausreinigung mit eingeschlossen und dürfen nicht noch einmal auf der Nebenkostenabrechnung zum Umschlag gebracht werden.

Wer Zweifel an der Richtigkeit seiner Nebenkostenabrechnung und den Eindruck hat, dass seine Abschlagszahlungen überhöht sind, kann beim DMB eine Einsicht in den allgemeinen Betriebskostenspiegel nehmen. Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter bezüglich Nebenkostenabrechnung oder überhöhten Abschlagszahlungen kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt Mietrecht eine enorme Hilfe darstellen. Die Rechtsanwaltskanzlei Drexler verfügt über große Erfahrung auf diesem Gebiet und berät Ratsuchende in ihren Kanzleien in Bergheim und Kerpen.

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