Arbeit

Altersteilzeit



Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit um es älteren Arbeitnehmern zu ermöglichen, gleitend in den vorzeitigen Ruhestand überzutreten. Sie wird von der Agentur für Arbeit gefördert, wenn der freiwerdende Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem Ausgebildeten wieder besetzt wird.

 Es gibt zwei Formen der Altersteilzeit. Bei der klassischen Altersteilzeit halbiert sich für den Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeit und arbeitet für eine bestimmte Zeit nur noch in Teilzeit. Die heute am meisten verwendete Form ist das so genannte Blockmodell. Dabei wird die restliche Dauer bis zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersvorsorge in zwei Phasen unterteilt. Während der Arbeitsphase wird bei gleich bleibender Wochenstundenzahl weiter gearbeitet. Nach der Hälfte des Dauerarbeitsverhältnisses gehen die Arbeitnehmer in die Freistellungsphase über, in der sie dann bereits komplett zu Hause bleiben dürfen. Dieses Modell wird sehr häufig auch für Arbeitsplatzreduzierungen genutzt.

Die Altersteilzeitarbeit hat Vorteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen älteren Mitarbeiter durch einen jüngeren zu ersetzen. Das kostet ihn dann auch nicht so viel, da er ja die Hälfte des bezahlten Entgelts von der Agentur für Arbeit bezuschusst bekommt. Der Arbeitnehmer hat durch die Altersteilzeit die Möglichkeit, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Auch er muss keine extremen Einkommenseinbußen hinnehmen, da er 50% seines bisherigen Arbeitsentgelts inklusive eines gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsbetrags in Höhe von 20% erhält. In vielen Firmen werden die Aufstockungsbeträge sogar freiwillig noch weiter erhöht. (btw: Nicht zu verwechseln mit der  Alterungsrückstellung)



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