Anforderungen an eine Dachentwässerung
Anforderungen an eine Dachentwässerung
(1) Eine Dachentwässerung ist unter Beachtung der Bemessungsnormen so anzuordnen, dass Niederschläge auf kurzem Wege abgeleitet werden können. Die Entwässerung kann mit Dachabläufen oder über vorgehängte Dachrinnen mit entsprechender Traufausbildung erfolgen.
(2) Dachflächen mit nach innen abgeführter Entwässerung sollen unabhängig von der Größe der Dachfläche bei einem Ablauf mindestens einen Notüberlauf oder mehrere Abläufe haben. Dachflächen ohne Gefälle erfordern immer besondere Maßnahmen, z. B. Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.
(3) Abgetrennte Teilflächen, z. B. durch Bewegungsfugen, Aufkantungen, sollen gesondert entwässert werden.
(4) Bei genutzten Dachflächen soll die Entwässerung sowohl an der Oberfläche als auch in der Abdichtungsebene sichergestellt sein.
(5) Die Abläufe innen liegender Dachentwässerungen sollen an Tiefpunkten der Dachfläche angeordnet werden und so ausgebildet sein, dass die Dachabdichtung wasserdicht angeschlossen werden kann. Sie sollen einen Abstand von mindestens 0,30 m von Dachaufbauten, Fugen oder anderen Durchdringungen der Dachabdichtung haben. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches.
(6) Dachabläufe müssen zu Wartungszwecken immer frei zugänglich sein.
Dachdeckermeister und Dachdecker aus Berlin
Kontaktperson : Sven E-Mail : immax159@yahoo.de
|