Anwaltskanzlei Dr. Kroll und Partner informiert über arbeitsrechtliche Fragen
Aufgrund der Flughafensperrungen ist eine pünktliche Rückkehr der Reisenden an den Arbeitsplatz oft nicht möglich. Rechtsanwalt Steffen Weipert aus Reutlingen informiert über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen rund um den isländischen Vulkan Eyjafjallajökull.
Pflichten des Arbeitnehmers Unabhängig davon, aus welchem Grund die Arbeit nicht angetreten werden kann, muss der Arbeitgeber umgehend telefonisch über das Fortbleiben informiert werden. Erfolgt keine Meldung über die Abwesenheit, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Der Rechtsanwalt Steffen Weipert rät, zusätzlich ein Fax oder eine E-Mail zu versenden, um im Falle eines Rechtsstreites einen Sendungsnachweis zur Verfügung zu haben. Da der Arbeitnehmer das Festsitzen am Urlaubsort nicht selbst zu verschulden hat, ist eine fristlose Kündigung ungerechtfertigt. Als Arbeitnehmer muss man sich aktiv um eine zügige Rückreise mit Auto, Zug oder Bus bemühen. Ist dies nicht möglich, muss man sich vor Ort über Rückflüge informieren und den Arbeitgeber laufend über die Situation vor Ort informieren.
Konsequenzen für den Arbeitnehmer Ob für die Fehlzeiten Urlaubstage oder Überstunden abgebaut werden, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nach dem allgemeinen Grundsatz „Keine Arbeit, kein Lohn“ vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Ist dies der Fall, muss der Arbeitnehmer die Arbeitszeit aber auch nicht nachholen. Für verlorene Aufträge kann der Arbeitnehmer nicht haftbar gemacht werden, da kein Verschulden vorliegt. Je nach Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber aber vom Arbeitnehmer verlangen, vom Urlaubsort aus zu arbeiten. Diese Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber vergütet werden.
Weitere Informationen stellen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Kroll & Partner auf Ihrer Internetseite www.kp-recht.de zur Verfügung. Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei wurde 1953 gegründet und ist an den Standorten Reutlingen, Stuttgart, Tübingen und Balingen vertreten. Die Rund-um-Betreuung und persönliche Beratung stehen bei der Kanzlei im Vordergrund.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Kroll & Partner Eberhardstr. 1 72762 Reutlingen Tel.: 07121 / 324-100 Fax: 07121 / 324-110 E-Mail: kanzlei@kp-recht.de Internet: www.kp-recht.de
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