Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II ist besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Abgekürtzt heißt es ALG II. Das ALG II ist aus der alten Arbeitslosenhilfe entstanden, die mit der Sozialhilfe zusammen gelegt worden ist. ALG II ist somit eine Sozialhilfeleistung. Voraussetzung der Zahlung durch den Staat ist somit Bedürftigkeit und Mittellosigkeit. Das Arbeitslosengeld II beträgt für einen Alleinstehenden monatlich 347 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten. Der Empfänger von ALG II Leistungen muss sich um Arbeit bemühen. Er muss arbeitsfähig sein, also in der Lage, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten. ALG II wird nur auf Antrag gezahlt. Den Antrag muss mein bei der zustänigen Behörde stellen. Das kann ein kommunales Job-Center oder auch die Gemeinde sein. Die Antragstellung erfordert einen Nachweis über das Einkommen und Vermögen; denn wer Vermögen und Einkommen hat, hat keinen Anspruch auf ALG II. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt, denn es bestehen Freigrenzen für Vermögen und Einkommen. So wird beispielsweise ein Einkommen, auch ein Arbeitseinkommen von bis zu 100 Euro im Monat nicht auf ALG II Leistungen angerechnet.
Kontaktperson : Alexandra Maier E-Mail : alexandramaier1(at)gmx.net
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