Arbeit

Arbeitsrecht und Kündigung in Krisenzeiten



Seit der „Krise“ ist die wirtschaftliche Situation in Deutschland angespannt. Firmen klagen über mangelnde Aufträge und Umsatzverluste. Jeden Tag vermelden Presse und Fernsehen neue Berichte über Pleite gegangene Firmen. Eine neue Kündigungswelle wird erwartet. Eine Firma in finanziellen Schwierigkeiten wird immer zur erst ihre Arbeiter entlassen. Das liegt sicher auch daran, dass die Kosten für Lohn und Lohnnebenkosten die höchste Belastung sind. So kommt es allerorten immer häufiger zu einer betriebsbedingten Kündigung. Bei dieser Art von Kündigung hat der Arbeitgeber einen betrieblichen Kündigungsgrund, wie z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang oder Einschränkung der Produktion. Hierbei muss der Arbeitgeber die genauen Gründe für die betriebsbedingte Kündigung aufzeigen. Gibt es für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb wird die betriebsbedingte Kündigung hinfällig. Aber selbst bei dieser Art von Kündigung muss der Arbeitgeber eine Auswahl nach sozial gerechtfertigten Gesichtspunkten treffen. Viele Unternehmen mögen die derzeitige Rezession gern ausnutzen um sich von den Leistungsschwachen zu trennen. Da kursieren Gerüchte das so mancher Chef heimliche Listen über die Arbeitsmoral seiner Angestellten führt. Keine Angst, so einfach darf es sich der Chef nicht machen. Das Arbeitsgericht hat strenge Richtlinien für diese Kündigungen. In solch einem Fall ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. So gilt auch in Krisenzeiten, Ruhe bewahren und Abwarten. Wie stark sich die Rezession noch auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts auswirkt, kann niemand genau sagen. Selbst Experten halten sich mit Prognosen über neue Entlassungswellen zurück. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, sollte die Kündigung als Neuanfang sehen und sich neue Perspektiven suchen.


Kontaktperson : H.Lenzdorf
E-Mail : eins@seven-store.de

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