Aschewolke hat keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Arbeitnehmer brauchen keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, die aus Verspätungen und Abwesenheit durch die Aschwolke über Europa entstehen. Der Vulkanausbruch auf Island gilt als "höhere Gewalt" und nimmt somit den Vertragspartner aus der Verantwortung.
Der Vulkanausbruch auf Island hat den gesamten Flugverkehr in Europa lahmgelegt. Die Auswirkungen sind weitreichend und betreffen auch das Arbeitsrecht. Denn viele Mitarbeiter sitzen auf den Flughäfen fest und können nicht ihren beruflichen Tätigkeiten nachkommen. Einige Arbeitnehmer befürchten daher Konsequenzen seitens des Unternehmens, wie Gehaltkürzungen oder Abmahnungen. Im Sinne des Arbeitsrechtes sind diese Schritte allerdings nichtig, da der Vulkanausbruch als "höhere Gewalt" zu bezeichnen ist. Arbeitnehmer tragen dementsprechend keine Verantwortung für den Vertragsbruch und können somit auch nicht belangt werden.
Leider sind arbeitsrechtliche Konflikte bei einem derartigen Ausnahmenzustand unvermeidbar. Die Kanzlei Wagner + Gräf besitzt langjährige Erfahrung im Bereich des Arbeitsrecht. Das Ziel ist eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Parteien, ohne dabei die unterschiedlichen Anliegen außer acht zu lassen. Die Arbeit der Rechtsanwälte ist dabei geprägt durch Engagement und Sachverstand.
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