Familie

Aufhebung der Lebenspartnerschaft


Die bereits durch eine Vielzahl von Kanzleien im Internet angebotene Online-Scheidung ist nun auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften über eine spezielle Webseite möglich. Unter www.homoscheidung.eu kann die Einreichung eines Aufhebungsantrages beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) per Online-Formular in Auftrag gegeben werden. Die Kosten dafür sind mit den Kosten einer Ehescheidung vergleichbar und berechnen sich nach denselben Maßstäben. Der Versorgungsausgleich muss in derartigen Aufhebungsverfahren allerdings nur bei Lebenspartnerschaften, welche nach dem 01.01.2005 eingetragen wurden, von Amts wegen durchgeführt werden. Alle Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 eingegangen wurden, kommen ohne Versorgungsausgleich aus, soweit nicht eine/r der Lebenspartner/innen bis zum 31.12.2005 einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs für den Fall der Aufhebung beim Amtsgericht eingereicht hat. Dies dürfte in den meisten Fällen jedoch nicht erfolgt sein.

Das Aufhebungsverfahren richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Sind sich beide Parteien über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft einig und sind alle Folgesachen schon im Vorfeld geregelt (z.B. Wohnungszuweisung, Hausratsteilung, ggfl. Unterhalt), kann die Online-Beauftragung erhebliche Kosten- und Zeitersparnis bedeuten.  Zum Einen wird nur ein Rechtsanwalt benötigt. Zum Anderen wird der Streitwert, wie in Scheidungsverfahren, um bis zu 20% reduziert, was die Rechtsanwaltsgebühren wiederum um 7-10% verringert.

Firmenname : Kanzlei Kah
Kontaktperson : RA Christian Kah
Tel : 03641 422940
E-Mail : ck@kanzleikah.de






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