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Aufladbare Kreditkarten



Aufladbare Kreditkarten sind Prepaid-Kreditkarten. Wir kennen sie bereits von den Handys. So wie dort nur auf der Grundlage des Kartenguthabens telefoniert werden kann, kann der Karteninhaber einer aufladbaren Kreditkarte lediglich in Höhe des vorab auf das Kartenkonto eingezahlten Guthabens verfügen. Er kann keinen Kreditrahmen oder Verfügungsrahmen in Anspruch nehmen. Diese Beschränkung darf nicht unbedingt als Bevormundung verstanden werden. Sie hat ihren Sinn. Aufladbare Kreditkarten sind daher vor allem für Minderjährige gut verwendbar, da sie sich nicht verschulden und allenfalls das Guthaben auf der aufladbaren Kreditkarte zum Konsum verwenden können. Ihre wirtschaftliche Integrität bleibt erhalten und wird nicht schon in jungen Jahren in Mitleidenschaft gezogen. Schließlich ist diese die Grundlage für das spätere Erwerbs- und Familienleben. Aber auch jede Person, deren wirtschaftliche Integrität, die man auch als Bonität bezeichnet, eingeschränkt ist, ist mit einer solchen aufladbaren Kreditkarte sehr gut bedient. Sie kann vor allem auch deshalb genutzt werden, als bei der Beantragung durch den Kreditkartenanbieter keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt. Diese wird praktisch mit der Einzahlung des Guthabens auf die aufladbare Kreditkarte als nachgewiesen angesehen, wenn auch lediglich in der Höhe des Guthabens. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann die aufladbare Kreditkarte erst dann wieder genutzt werden, wenn ein neues Guthaben auf das Kartenkonto eingezahlt worden ist.


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