Immobilien

Ausbau von Immobilien




Wenn man sich zum Beispiel für ein schlüsselfertiges Haus oder für schlüsselfertige Wohnungen entscheidet, dann hat man mit dem Ausbau eigentlich gar nichts mehr zu tun, denn dieses Objekt ist am Tag des Einzugs in der Regel fix und fertig. Anders sieht es schon bei noch nicht schlüsselfertigen Immobilien aus, denn hier steht einem der Ausbau noch bevor.

Zu einem Ausbau gehören diverse Dinge wie beispielsweise der Trockenbau, das Fliesenlegen, sämtliche Malerarbeiten und alle Bodenbeläge. Hinzu kommen noch die Elektroinstallationen, die Gas- und Wasserinstallationen, Türen und Zargen und die Fensterbänke. Wenn man schon im Besitz einer älteren Immobilie ist, dann hat man hier die Möglichkeit diverse Dinge anzubauen. Dies kann zum Beispiel ein Wintergarten, eine Einliegerwohnung, ein Erker, ein Balkon oder eine Raumerweiterung sein.

Allerdings sollte sich jeder Eigentümer eines Objekts vor dem Anbau eine Baugenehmigung holen. Denn in manchen Gegenden, darf man nicht ohne weiteres einen Anbau auf eigene Faust ausführen. Dieses kann diverse Gründe haben: Zum einen gibt es den Denkmalschutz, außerdem spielt auch die Entfernung zum Nachbargrundstück eine Rolle und hinzu kommt noch die Grenzeinhaltung.

Sollte man sich also dazu entschieden haben, dass man an seinem Haus anbauen möchte, dann sollte der erste Weg zum zuständigen Bauamt führen. Denn dort kann man sich im Vorfeld erst einmal erkundigen, ob man den geplanten Anbau auch durchführen darf. Wenn das Bauamt diesem zustimmt, dann bekommt man eine Baugenehmigung ausgestellt und das Baustellenschild ausgehändigt. Dieses Schild ist besonders wichtig, damit man keine Probleme bekommt, da ja die Nachbarn anhand des Schildes erkennen können, dass dieser An- oder Umbau auch tatsächlich genehmigt ist.

 

Autor: Sandra Müller

Mail: sandy.mueller1 (at) gmx.net


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