Mit dem Erreichen der Volljährigkeit kommen viele wichtige und bürokratische Dinge auf einen jungen Mann zu, wie zum Beispiel die Musterung. Vor allem Schulabgänger oder Azubis haben oft andere Pläne, als sich neun Monate für den Bund zu verpflichten, oder Zivildienst zu leisten, sodass das ausmustern für die meisten eine perfekte Lösung ist. Im Vergleich zu den letzten Jahren, bieten sich immer mehr und einfachere Möglichkeiten für einen Wehrpflichtigen, dem Wehrdienst oder Zivildienst zu entgehen und eine Ausmusterung zu erreichen. Doch wann man genau zur Musterung berufen werden kann, ist den meisten Schülern oder Azubis nicht bekannt und kommt für die meisten ziemlich überraschend.
In der Bundesrepublik gelten unter anderem die Tauglichkeitsgrade 4 oder 5 als häufiger Grund für eine Ausmusterung. Die Feststellung einer Gesundheitsstörung, welche Auswirkungen auf den Wehrdienst haben könnte gilt in den meisten Fällen ebenfalls als ein Grund, den zu Musternden als "nicht tauglich" einzustufen.
Wer die Tauglichkeitsstufe T5 erhält, gilt als ausgemustert und muss sich keinen weiteren ärztlichen Untersuchen unterstellen. Stoffwechselerkrankungen, Wirbelsäulenbeschwerden, Herzerkrankungen und andere schwere Krankheiten führen zu einem Tauglichkeitsgrad T5 und somit zu einer Ausmusterung. Der Wehrpflichtige muss dabei beachten, was er bei einer Ausmusterung als Krankheit oder körperliche Beschwerde angibt, da dies später zu Problemen mit der Versicherung oder Anstellung in einem öffentlichen Amt führen kann, wenn man beispielsweise bei der Versicherung andere oder unwahre Angaben zu Krankheiten macht, welche bei der Musterung angegeben wurden.
Martin Maier
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