Immobilien

Bausachverständige bei Schimmelbefall in Mietwohnungen



Der Befall von Schimmel in Wohnhäusern und Mietwohnungen ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern kann auch eine Wertminderung der Immobilie bedeuten. Mieter die von Schimmelbefall und Feuchtigkeit in ihrer Wohnung betroffen sind, wissen sich meist keinen Rat, wie sie weiter verfahren sollen. Ein Streit mit dem Vermieter ist oft vorprogrammiert, der auch vor Gericht landen kann. Der Mieter sollte im Falle eines Schimmelbefalls sofort Kontakt zum Vermieter aufnehmen und den Mangel melden. Der Vermieter wird im günstigen Fall den Schaden begutachten und die nötigen Schritte zur Beseitigung einleiten. In vielen Fällen hält sich jedoch der Vermieter für nicht zuständig und weißt die Schuld dem Mieter zu, dem er ein falsches Wohnverhalten unterstellt. Ein ordnungsgemäßes Wohnverhalten sieht vor, dass der Mieter die Wohnräume ausreichend lüftet und heizt, um einer möglichen Schimmelbildung vorzubeugen. Ein weiterer Aspekt ist die Möblierung der Wohnung, die nicht optimal für eine ausreichende Belüftung der Wände sorgt. Auch diesen Zustand kann der Vermieter bemängeln und die beanstandeten Mängel zurückweisen. Der Mieter hat die Möglichkeit bei andauernder fehlender Mängelbeseitigung seitens des Vermieters die Miete nach einer vorhergehenden Abmahnung mit Fristsetzung zu mindern. Doch auch hier kann der Vermieter eingreifen und diese Abmahnung zurückweisen. Hat sich der Prozess erst einmal soweit entwickelt ist der Weg vor Gericht meist schon vorprogrammiert.

Mit gutem Beispiel voran ging hier die Stadt Köln, die Druck auf die Hauseigentümer zweier achtstöckiger Wohnhäuser ausgeübt hat, deren Wohnungen durch die Fehler eines Bauunternehmens mit Schimmel befallen waren. Der Schimmel wurde fachgerecht entfernt, die Häuser ordnungsgemäß saniert und die Mieter können sich über eine fünfundzwanzigprozentige Mietminderung freuen. Ein Baugutachter Köln hätte hier auch wertvolle Dienste leisten können, denn das Gutachten eines Sachverständigen hat auch vor Gericht einen hohen Stellenwert. Wer also Probleme mit Schimmelbildung hat, sollte sich unbedingt Hilfe von einem Gutachter holen, um im Falle eines Gerichtsverfahrens eine gute Chance auf einen positiven Ausgang zu haben.

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Kontaktperson : Max Neugebauer
E-Mail : jsartikel@seos-club.de

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