Behandlung als Privatpatient
Personen mit die eine private Krankenversicherung abschliessen bestimmen selbst welche Leistungen sie versichern wollen. Bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus werden Privatpatienten bevorzugt behandelt. Mit Wartezeiten ist nicht zu rechnen. In einer Privatpraxis ist es für den Fall, dass es doch einmal zu Wartezeiten kommen sollte, durchaus üblich dem Kunden eine Tasse Kaffee anzubieten. Dies verdeutlicht die Tatsache, dass bei jedem Arztbesuch ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wird.
Ärzte dürfen im Rahmen dieses Vertrages für ihre Leistungen deutlich höhere Gebührensätze berechnen als dies bei Kassenpatienten möglich ist. Im allgemeinen gelten in der privaten Krankenversicherung nicht die Beschränkungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der ausführende Arzt kann tatsächlich die Behandlungsmethode anwenden, die er für die am besten geeignete hält und ist nicht gezwungen sich auf solche zu beschränken, die von der Krankenkasse in den Leistungskatalog aufgenommen sind.
Dem ausführenden Arzt ist es also möglich ein Heilverfahren mit z.B. einer 25% höheren Erfolgschance auf Wiederherstellung der vollständigen Gesundheit aber mit mehr als doppelt so hohen Kosten anzuwenden ohne das Risiko auf sich nehmen zu müssen, die entstehenden Mehrkosten von der Kasse nicht erstattet zu bekommen.
Aktuelle Informationen zur Entwicklung zum Thema private Krankenversicherung 2007.
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