Neben den bekannten Bootsversicherungen: Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung gibt es für eine Yacht noch mehrere andere Arten der Bootversicherung. Ob für diese eine Notwendigkeit besteht, hängt vom Ermessen des Bootsbesitzers ab. Dennoch sollten sich Boots- oder Yachteigentümer über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten ausgiebig informieren.
Beispielsweise könnte ein Bootstotalverlustversicherung für viele Eigentümer äußerst interessant sein, denn hiermit wäre im Fall der Fälle der Totalverlust der eigenen Yacht vollständig abgesichert. Über einen festgelegten Zeitraum ist diese Art der Bootsversicherung vertraglich verpflichtet, eine gemeinsam vereinbarte Schadenssumme zu zahlen, sollte die eigene Yacht untergehen oder auf irgendeine Weise so sehr beschädigt sein, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Im Regelfall wird es sich bei einer Bootstotalverlustversicherung um einen Zeitraum von 3 Jahren handeln. Wichtig ist bei dieser noch zu wissen, dass die Übernahme von Teilschäden bei dieser Bootversicherung nicht übernommen wird.
Ist der vertraglich festgelegte Zeitraum abgelaufen, zahlt die Bootversicherung dann bei einem Schaden nur noch den sogenannten Zeitwert, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, Wertanpassungen vorzunehmen, wenn an der eigenen Yacht bauliche Veränderungen duchgeführt werden. Mit Hilfe von Deckungserweiterungen können bei dieser Bootversicherung weitere Yachtbedingt Dinge optional mit in die Versicherung aufgenommen werden.