Recht

Das deutsche Arbeitsrecht



Durch das Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen im Individualarbeitsrecht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und im Kollektivarbeitsrecht zwischen den jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen geregelt.

Ein Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage ein Arbeitsverhältnis erst begründet wird, ist Voraussetzung der Anwendung des komplexen Systems arbeitsrechtlicher Regelungen, bestehend aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Gesetzen, Verordnungen, supranationalem Recht und Gerichtsentscheidungen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ist bei solch komplexen Regelungen ein Muss.

Arbeitgeber können natürliche und juristische Personen sein. Arbeitnehmer ist nach einer Definition des Bundesarbeitsgerichts derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.

Bei Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten. Beamte gehören nicht zu den Arbeitnehmern, denn ihr Rechtsverhältnis ist historisch bedingt aufgrund hoheitlicher Aufgaben dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Arbeitern wird dabei die überwiegend körperliche Arbeit zugeordnet und Angestellten überwiegend geistige und künstlerische Tätigkeit, was teilweise aufgrund der nicht eindeutig zuordenbaren Tätigkeit zu merkwürdigen Zuordnungen geführt hat. Im heutigen Arbeitsrecht spielt diese Unterscheidung jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen zwischen Arbeitern und Angestellten keine Differenzierung mehr machen.

Auszubildende, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter und Heimarbeiter gehören nicht zu den Arbeitnehmern. Trotzdem werden sie als arbeitnehmerähnliche Personen zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts gerechnet.

Zu den wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts werden neben vielfältigen anderen Regelungen das Grundgesetz, Art. 9 - Koalitionsfreiheit -, das Bürgerliche Gesetzbuch, §§ 611 ff., das Kündigungsschutzgesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz gezählt. Entscheidende Bedeutung kommt auch den Tarifverträgen der großen Arbeitnehmervertretungen, wie z.B. der IG-Metall, zu


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