Sonstiges

das Hochhaus


Der Anblick besonders hoher Gebäude war für die Menschen schon immer ein besonderes Erlebnis und zugleich Ansporn die Grenzen des machbaren weiter auszureizen. In früheren Jahrhunderten hielten vor allem religiöse Bauwerke die Höhen-Rekorde. Wolkenkratzer mit Wohnungen oder Büros treten vermehrt seit dem vergangenen Jahrhundert auf. Dieser Begriff wird allerdings in Deutschland eher für Häuser ab einer Höhe von 150 Metern verwendet.

Von einem Hochhaus spricht man hierzulande, wenn der Fußboden des höchst gelegenen Raumes mehr als 22 Meter hoch liegt. Diese Definition hat etwas mit besonderen Vorschriften im Bereich des Brandschutzes zu tun, die ab eben dieser Höhe zu beachten sind. Der Grund liegt in der Ausstattung der Feuerwehren mit Leitern, die in der Regel nicht höher als 23 Meter sind. Eine Lösung dieses Problems können zum Beispiel speziell geschützte und abgetrennte Treppenhäuser sein.

Hochhäuser waren in den vergangenen Jahrzehnten vor allem in Großstädten, wie zum Beispiel Hamburg, ein beliebtes Mittel in der Wohnungspolitik, oft um sozial schwache Familien günstig unterzubringen. Dieses Phänomen ist aber auch in kleineren bis mittelgroßen Städten, wie beispielsweise Lüneburg, nicht unbekannt.


Kontaktperson : Michael Hoppe
E-Mail : michael (at) slotsch.de






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