Das Impressum einer Website
Mittlerweile ist das Impressum Vorschrift für Veröffentlichungen. Darin werden die Herkunftsangaben für die Inhalte von Webseiten oder anderen Publikationen dargestellt. Die Angabe des Impressums wird in Deutschland seit 2002 durch das Teledienstgesetz vorgeschrieben. Dies gilt allerdings nur für geschäftsmäßige Inhalte der Website. Da die Definition, wann ein Dienst geschäftsmäßig ist und wann nicht, nicht so ganz einfach ist, fallen teilweise auch private Websites unter die Pflicht, ein Impressum anzugeben. Das Impressum muss bestimmte Vorgaben erfüllen: es muss leicht erkennbar, ständig verfügbar und direkt erreichbar sein. Man findet es jedoch nicht immer unter dem Begriff Impressum. Die Teledienste sprechen ohnehin nur von einer Informationspflicht. So kursieren mittlerweile verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Sache: Webimpressum oder Anbieterkennzeichnung sind nur zwei davon.
Folgende Angaben müssen laut Teledienstgesetz vorhanden sein: Name und Anschrift der für die Website verantwortlichen Person, bei juristischen Personen muss zusätzlich der Vertretungsberechtigte angegeben werden. Des Weiteren sind Kontaktdaten nötig, darunter fällt zum Beispiel die E-Mail Adresse des Verantwortlichen. Es müssen Kontaktdaten sein, unter denen man schnell jemanden erreichen kann. So fällt eben auch das Telefon und eventuell die Faxnummer unter diese Angaben. Ist es zum Beispiel eine Firmenwebsite oder eine andere, die der Zulassung durch eine Behörde bedarf, ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen. Wichtig sind auch Registereintragungen, zum Beispiel die Nummer im Gewerbe- oder Vereinsregister. Wird die Website speziell für jemanden, der einen Beruf ausübt angeboten, muss die konkrete Berufsbezeichnung mit aufgeführt werden. Zusätzlich dazu muss auch die zugehörige Kammer angegeben werden, wie etwa die Handwerkskammer. Bei Websites, die sich mit dem Verkauf von Dingen oder Dienstleistungen beschäftigen und somit umsatzsteuerpflichtig sind, ist die Umsatzsteuernummer anzugeben.
Zuwiderhandlungen gegen die Angabe dieser Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dazu zählt auch, wenn man unwissentlich - also fahrlässig - eine Information nicht oder nur teilweise angibt. Bestraft wird so eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Für die Erstellung eines Impressums ist jeder Anwalt behilflich. Gerade bei einer gewerblichen Homepage sollte dies obligatorisch sein. Ein Musterimpressum kann einen ersten Eindruck verschaffen.
Firmenname : creative PERL Kontaktperson : Enrico Wnendt
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