Das Inkassobüro ist dafür zuständig, die Daten von Schuldnern an eine Auskunftei weiterzugeben. Dafür muss der Vertragspartner, also der Kunde, bestätigen, dass die Forderungen tatsächlich unbestritten sind und dass der Schuldner über diese informiert wurde.
Das Inkassobüro für Freiberufler muss dafür ein großes Maß an Aufrichtigkeit beweisen, denn wenn der Schuldner den Forderungen widersprochen hat, dürfen die Daten nicht an eine Auskunftei gegeben werden.
Das Inkassobüro hilft dabei mit, Daten auszusortieren, die kritisch erscheinen. Wenn die Weiterleitung der Daten schon vorgenommen wurde und der Schuldner die Forderungen dann doch noch begleicht, übernimmt es das Inkassobüro, die Betreiber der Datenbanken bei den Auskunfteien darüber zu informieren, dass sich der Status geändert hat. Für Unternehmer und Freiberufler ist die Möglichkeit der Bonitätsauskunft ein wahrer Segen.
Denn kaum einer wird sich auf eine Geschäftsbeziehung mit jemandem einlassen, der in einer Auskunftei geführt wird. Daher kann auch festgestellt werden, dass die Nachfrage an solchen Auskünften über eventuell vorhandene Schulden stark im Wachstum begriffen ist. Doch nicht nur die Nachfrage, sondern auch der Datenbestand wächst beständig.
In den Schuldnerkarteien werden immer mehr Personen geführt, die gar nicht zahlen können oder eine schlechte Zahlungsmoral aufweisen, etwa, weil sie verspätet zahlen. Immer häufiger werden solche Datensätze abgefragt. Das hat den Vorteil, dass der Unternehmer zu einem gewissen Maße vor Schuldnern geschützt ist, die vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Der Schuldner erfährt zudem seitens des Inkassobüros von der Eintrag in die Schufa.
Schon allein damit erfährt der Schuldner, dass er recht viele Nachteile haben dürfte, wenn er einen Vermerk in der Schufa erhält und dass sich solch ein Eintrag wirtschaftlich rasch bemerkbar machen wird.