Recht

Das Internetrecht



Das Internetrecht regelt den Online-Versandhandel

Für Rechtsprobleme die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets stehen, hat sich in den letzten Jahren der Begriff „Internetrecht“ etabliert. Dabei handelt es sich um kein offizielles Rechtsgebiet, wie das Arbeits,- Familien,- oder Sozialrecht, sondern um ein Bündel von Rechtsvorschriften, die unter anderem dem Urheber,- Wettbewerbs,- und Markenrecht entstammen.

Praxisbeispiel Internethandel

Das Internet hat vielen Gewerbetreibenden neue Absatzmöglichkeiten eröffnet. Zahllose Bürger haben sich durch eBay, Amazon und Co ein zweites wirtschaftliches Standbein geschaffen oder sichern ihren Lebensunterhalt gar vollständig durch den Online-Handel. Ein ebenso lukratives wie riskantes Geschäft, gilt es doch insbesondere im Fernabsatz umfangreiche Rechtsvorschriften zu beachten. Selbst kleinste Verstöße, wie ein fehlerhaftes Impressum oder die Angabe einer Telefonnummer im Widerrufsrecht, können durch Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden. Jede Abmahnung enthält eine Kostennote im mindestens hohen dreistelligen Bereich und eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten zu unterzeichnen ist. Die Frist für die Unterzeichnung ist häufig auf wenige Tage terminiert. Im Ernstfall finden Betroffene schnellen und kompetenten Rat bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht.

Was tun bei einer Abmahnung

Zuerst gilt es Ruhe zu bewahren und gemeinsam mit einem Rechtsanwalt das Vorgehen zu beraten. Sofern die Abmahnung berechtigt ist, sollten die gerügten Verstöße sofort beseitigt werden. Ein probates Mittel um sich gegen Abmahnungen zu wehren ist die Gegenabmahnung. Die Gesetzeslage im Versandhandel ist so schwammig, dass sich in praktisch jedem gewerblichen Internet-Auftritt ein Rechtsverstoß finden lässt. Ist dies der Fall, erhält der Konkurrent gleichfalls eine Abmahnung mit identischer Kostennote plus Unterlassungserklärung. Unterm Strich lassen dann beide Seiten ihre Ansprüche fallen und jeder zahlt lediglich die Kosten seines Rechtsanwalts.


Kontaktperson : Holger Lenzdorf
E-Mail : eins@translocator.de

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