Recht

Das Medizinrecht



Schmerzensgeldansprüche im Medizinrecht

Das Medizinrecht gewährt Opfern von ärztlichen Kunstfehlern einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeldzahlungen durch den behandelnden Arzt, den sie im Normalfall vor Gericht erstreiten müssen. Laut gängiger Rechtssprechung soll das Schmerzensgeld zum einen den erlittenen Schaden ausgleichen und zum anderen den Geschädigten Genugtuung verschaffen.

Die Richter behelfen sich bei der Berechnung der Schmerzensgelder mit Schmerzensgeldtabellen die für eine Vielzahl an möglichen Schädigungen bestimmte Summe festlegen. Der genaue Betrag steht im Einzelfall im Ermessen des Gerichts, wobei die aus den USA bekannten Millionensummen in Deutschland undenkbar sind. Die körperliche und geistige Unversehrtheit eines Menschen wird an deutschen Gerichten tendenziell noch immer zu gering geschätzt, ein Umdenken setzt nur sehr langsam ein. Betroffene sollten einen Anwalt für Medizinrecht engagieren, der ihr Leid und das Ausmaß ihrer erlittenen Schädigung vor Gericht verdeutlicht. Zu diesem Zweck wird regelmäßig ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der lange Kampf vor Gericht

Schadensersatzprozesse im Medizinrecht erfordern von den Patienten ein dickes Fell und viel Geduld. Selbst bei eindeutiger Sachlage bestreiten die Haftpflichtversicherungen häufig ein Verschulden ihres Versicherten und versuchen mit Hilfe von eigenen Gutachten das Gericht von der Haltlosigkeit der Vorwürfe zu überzeugen. Langjährige Prozesse durch mehrere Instanzen sind keine Seltenheit, umso wichtiger ist die Vertretung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Kontaktperson : Holger Lenzdorf
E-Mail : eins@translocator.de

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