Das recht im Internet wird immer konfuser, aber gleichzeitig auch immer wichtiger. Hat man sich zu Beginn des Internets eher darüber gestritten, wer welche Rechte an Domains hat, so verlagert sich die aktuelle Diskussion immer mehr in Richtung Datenschutzrecht und leider auch Strafrecht. Die Schwierigkeit bei Auseinandersetzungen rund um das Internet ist oft, dass die Gesetze kaum mit der Entwicklung Schritt halten können, die das Internet macht. Das Onlinerecht wird zuweilen noch mit Hilfe von Paragrafen bestimmt, die bereits über hundert Jahre alt sind und zu einer Zeit geschaffen wurden, als es das Internet noch gar nicht gab. Beliebt sind beispielsweise Auseinandersetzungen rund um Bewertungsportale im Internet. Das Onlinerecht muss hier einschreiten, wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten werden und via Internet so genannte Schmähkritik geäußert wird. Dort wo es nicht um den sachlichen Austausch von Informationen geht, sondern um unsachliche Anwürfe, dort muss das Onlinerecht einschreiten. dabei tun sich Gerichte oft schwer, hier die Grenzen zur zulässigen Meinungsäußerung zu ziehen. Es gab bereits zahllose Prozesse, bei denen enttäuschte Käufer einer Ware das Internet genutzt haben, um ihrem Unmut über eine angeblich mangelhafte Kaufsache freien Lauf zu lassen. In Ausnahmefällen haben sie Gerichte hier aber einen Anspruch der Verkäufers auf Unterlassung und Schadensersatz zugebilligt.