Recht

Das Umgangsrecht oder Besuchsrecht



Gerade bei der Trennung von Ehepartnern oder nicht verheirateten Lebenspartnern kommt es oft zu Streitigkeiten hinsichtlich des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern. Diejenigen, die darunter am meisten leiden sind die betroffenen Kinder. Das Alter spielt dabei keine Rolle, denn egal wie ein alt ein Kind ist, leidet es auf unterschiedliche Art und Weise. Jeder Elternteil sollte also versuchen das Kind nicht durch erzieherische Maßnahmen oder durch negative Bemerkungen über den anderen Elternteil, der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, zu beeinflussen. Nach dem gesetzlichen Umgangsrecht haben beide Elternteile ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind. Andererseits hat das gemeinsame Kind ebenfalls ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Hinsichtlich des zeitlichen Umfangs oder der Häufigkeit des stattfindenden Umgangs gibt es gesetzlich keine festen Regelungen. Dies hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Hier kann zum Beispiel die örtliche Entfernung zwischen den beiden getrennt lebenden Elternteilen oder aber auch das Alter des Kindes eine Rolle spielen. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Verdachtsmomenten von Misshandlungen kann das Umgangsrecht völlig untersagt werden, oder nur in Anwesenheit eines Dritten gestattet werden. Da der Dialog bezüglich des Besuchsrechts zwischen beiden Elternteilen oft nur beschränkt oder gar nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit die Hilfe des örtlichen Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt steht hier in beratender und vermittelnder Funktion zur Verfügung und ermöglicht es den Elternteilen wieder das gemeinsame Gespräch zu führen, denn beide haben nicht nur das Recht auf Umgang, sondern auch die Pflicht den Umgang mit dem getrennt lebenden Vater oder der Mutter zuzulassen und diesen auch zu fördern. Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht immer das Wohl des Kindes. Oft werden die Kinder aber von einem Partner so stark beeinflusst, dass der Umgang nicht möglich oder nur mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. In diesem Fall sollte man sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen. Die Kanzlei Waldenmaier leistet im Bereich Familienrecht wertvolle Hilfe und Frau Waldenmaier verfügt als Fachanwalt für Familienrecht in Bonn über sehr viel Erfahrung im Bereich des Umgangsrechts.

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