Die Versicherungswirtschaft würde jeden Deutschen am liebsten mit gut einem Dutzend Versicherungsverträgen ausstatten. Dabei sind einige Verträge mit Versicherungen ohnehin obligatorisch. Wer zum Beispiel ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, der muss zwangsläufig vorab einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherung abgeschlossen haben. Aber man sollte bereits im Rahmen des Abschlusses von dem Versicherungsvertrag aufpassen, dass einem kein Fehler unterläuft, um den eigenen Versicherungsanspruch nicht zu gefährden. Beliebt bei Haftpflichtversicherungen ist beispielsweise die Frage nach eventuellen Vorschäden, ob man also in letzter Zeit eine andere Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen hat. Wird diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, dann riskiert man im Ernstfall seinen Versicherungsschutz. In solchen Fällen hilft dann meist nur noch der Gang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Mit Hilfe eines Anwalts kann man versuchen, eine ehedem zahlungsunwillige Versicherung doch noch zur Zahlung zu bewegen. Auch muss man im Schadensfall die beteiligte Versicherung unverzüglich von dem Unfall informieren. In Versicherungsverträgen ist zumeist vorgesehen, dass man den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen hat. In der Juristensprache bedeutet das Wort unverzüglich das gleiche wie ohne schuldhaftes Zögern. Man darf also nicht erst einen dreiwöchigen Urlaub antreten, um nachfolgend die Versicherung zu informieren. Die Meldung muss vielmehr innerhalb von zwei bis drei Tagen abgesetzt werden. Beachtet man dieses gebot nicht, kann man wiederum Bekanntschaft mit dem sehr formalen Versicherungsrecht machen. Bei Bestehen eines Rechtsschutzversicherung kann man die Kosten für den Anwalt in dem Streit mit der Versicherung sogar erstattet bekommen. Das führt zu dem zuweilen merkwürdigen Ergebnis, dass die Abteilung Rechtsschutzversicherung einer Versicherung den Prozess gegen die Abteilung Haftpflicht der selben Versicherung finanzieren darf.