Wirtschaft

Das Wohngeld



Das Wohngeld
Das Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die nur ein geringes Einkommen haben und dient als Zuschuss zur Miete oder zum selbst genutzten Wohneigentum. Diese Leistung wird grundsätzlich nur nach Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter können seit dem 1.1.2005 kein Wohngeld mehr bekommen, da die Unterkunftskosten bereits in diesen Leistungen enthalten sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes ist es unerheblich, ob der Bezieher in einem Neubau oder Altbau wohnt und ob dieser staatlich gefördert wurde oder nicht. Zur Berechnung des Einkommens wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Diese Tabelle dient als Leitlinie zum Unterhalt.

Ob jemand Wohngeld bekommt hängt von drei Punkten ab:

1. die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder

2. die Höhe des Einkommens der Familienmitglieder

3. die Höhe der monatlichen Belastung für die Miete

Wohngeld wird nur nach Antrag bewilligt. Es wird für 12 Monate gezahlt. Danach muss ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden.

Der Antrag auf Wohngeld kann im Internet heruntergeladen werden. Er ist bei der Stadt oder Gemeinde einzureichen, in der auch der Wohnraum liegt. Die erforderlichen Unterlagen zwecks Überprüfung sind beizulegen. Es handelt sich hierbei um:

- Verdienstbescheinigung

- Rentenbescheid

- Einkommenssteuerbescheid

- letzter Bewilligungsbescheid

- Nachweis über Kindergeld

- Nachweise über sonstige Leistungen

- Mietvertrag

- Lohnsteuerkarte

- Nachweis über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

- Nachweis über erhöhte Werbungskosten.

Sind nicht alle Unterlagen vorhanden, so kann ein Antrag auf Fristwahrung gestellt und die Unterlagen nachgereicht werden.

Allgemeine Hinweise zum Wohngeld erhält man als Broschüre, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegeben wird. Diese ist auch im Internet abrufbar.

Kontaktperson : Peter Piekarz

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