Handy

Der Handyvertrag



Bei Verträgen steckt der Teufel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – so auch beim Handyvertrag. Natürlich findet der Verbraucher in seinem Handy Vertrag alle notwendigen Dinge wie Kundennummer, Vertragsnummer und auch die Adresse wo er sich im Fall der Kündigung von einem Handy Vertrag hinzuwenden hat, sowie die Zahlungsmodalitäten und natürlich den Grundpreis. Darüber hinaus gibt es aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem berühmt-berüchtigten Kleingedruckten) in einem Handy Vertrag auch noch jede Menge Fallstricke, die der Kunde sich gut durchlesen sollte bevor einen Handy Vertrag unterzeichnet. So finden sich insbesondere in Handyverträgen häufig eine Reihe von Rechtsverstößen. Einige Anbieter versuchen sich sogar künftige Preiserhöhungen wegen steigender Lohnkosten vorab vom Kunden genehmigen zu lassen. Andere wiederum versuchen sich gegen Minderungsansprüche bei mangelhaftem Handyempfang abzusichern. Kurzum: Die Handy Verträge beinhalten oft zusätzliche Kostenfallen. Hinsichtlich des Kleingedruckten in Handyverträgen gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen. Unter anderem muss nach Ansicht der Richter das Kleingedruckte nicht wirklich klein geschrieben werden. Das heißt auch Fußnotentexte müssen für den Verbraucher beim Einkaufen gehen wo er mal seine Lesebrille nicht dabei hat entzifferbar sein. Verbraucherschützer und auch letztlich die Gerichte sind stets bemüht für den Handykunden transparente Handy Verträge zu schaffen, damit das telefonieren nicht nur kostet sondern auch Spaß macht.


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