Familie

Die Bestattungsvorsorge



Will man die eigene Beerdigung oder die einer anderen Person abgesichert wissen, ist es sinnvoll, ein Bestattungsinstitut aufzusuchen und eine entsprechende Vorsorge zu schaffen. In diesem Fall würde es sich um eine sogenannte Bestattungsvorsorge handeln. Es handelt sich dabei um einen Werkvertrag. Auch die Pflege des Grabes kann rechtlich gesehen bereits jetzt vereinbart werden, wenn dies gewünscht ist. Der Vorsorge steht in diesem Fall also nichts im Wege. Bei dieser Form der Vorsorge werden Beiträge bereits im Vorfeld gesammelt und dann zur späteren Pflege genutzt. Dabei gehen die eingezahlten Beträge auf ein Treuhandkonto, um vor eventueller Insolvenz des Unternehmens zu schützen. Normalerweise ist es üblich, dass solche Bestattungsverträge mit Bestattern selber abgeschlossen werden. Auf diese Art und Weise kann man sich ein Unternehmen suchen, welches man bereits zu Lebzeiten vertraut und welchem man die Fürsorge für das eigene Grab zutrauen würde. Auch die Art der Bestattung sowie alles, was drum herum geschieht, kann mit Hilfe einer solchen Vorsorge abgeklärt werden. Trotzdem sind diese Verträge rechtlich bindend und gelten auch über den Tod einer Vertragspartei hinaus. Auf diesem Wege wird sichergestellt, dass tatsächlich der Wille des Betroffenen eingeplant wird und die Vorsorge zum Greifen kommt.



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