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Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist wie die Kapitallebensversicherung im Prinzip eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparplan. Die Unterscheidung liegt darin, dass das Geld der Versicherten in Investmentfonds investiert wird. Diese Form der Lebensversicherung ist recht flexibel, da der Versicherungsnehmer zum einen Einfluss darauf nehmen kann, in welche Art von Fonds sein Geld angelegt wird, wie z.B. Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds und dies auch genauso gut revidieren kann. Wie bei Lebensversicherungen üblich, ist auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ein Hinterbliebenenschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherte, so zahlt die Gesellschaft dem Begünstigten mind. die beim Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme aus.
Das Risiko was die Investition in Fonds mit sich bringen trägt in der Regel der Versicherte! Informieren Sie sich über die Versicherung und lassen Sie sich vor Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ausführlich und unabhängig beraten!
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