Die Frührente bei Arbeitslosigkeit
Wer im Alter von über sechzig arbeitslos wird oder schon länger arbeitslos ist, muss sich darauf einrichten, dass er von der Arbeitsagentur in die Frührente gezwungen werden kann. Ob es einem nun gefällt oder nicht: Die Frührente hat Vorrang vor den Leistungen aus dem Arbeitslosengeld eins oder Arbeitslosengeld zwei. Bei der Frührente müssen die Betroffenen dann massive finanzielle Einbussen bei der Altersrente hinnehmen und das dann auch gleich bis zum Lebensende. Wehren können sich Betroffene hiergegen nicht. Die Frührente ist in diesem Falle oft erzwungen und wird keineswegs freiwillig angetreten. Wer davon betroffen ist, sollte sich im Vorfeld eine gute Beratung suchen. Im Notfall kann eine Arbeitsagentur oder ein Jobcenter übrigens sogar den Antrag einfach im Namen des Arbeitslosen ausfüllen und abgeben - auch ohne dessen Einwilligung.
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