Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilie sind die größten Anreize für Kapitalanleger um in Baudenkmäler zu investieren. Zumeist sind geschützte Immobilien in einem sehr Sanierungsbedürftigen Zustand und die Aufwendungen und Kosten für die fachgerechte Sanierung können schnell um ein vielfaches höher werden als bei einem Neubau an Kosten einzuplanen sind. Jedoch sind sie gut einzuschätzen und zu überschauen, da alle baulichen Maßnahmen bei der örtlichen Behörde genehmigt werden müssen und der Erwerber recht schnell einen konstanten Überblick über Kosten bekommen kann. Wichtig für den Kapitalanleger sind zunächst der Erwerb der Immobilie vor Beginn jeglicher Sanierungsmaßnahmen und die ordentliche Beantragung aller Möglichkeiten. Wichtig für die Kommunen und den Fiskus für die Genehmigung ist hierbei dass der Erhalt der Bausubstanz und des Baudenkmals in öffentlichem Interesse steht. Sind diese Hürden genommen winken dem Kapitalanleger Abschreibungsmöglichkeiten innerhalb der nächsten zwölf Jahre von 100 % der Sanierungskosten. Die Denkmalabschreibung gliedert sich in zwei Teile, wo in den ersten acht Jahren 9 % abgeschrieben werden, sind es in den darauf folgenden 4 Jahren jeweils 8 %. Die Sanierung der geschützten Immobilie abzuschreiben steht der normalen Standard-AfA für den Erwerb einer Immobilie jedoch auch nicht im Wege, so dass hier für den Kaufpreis der Immobilie zusätzlich Abschreibungen beachtet werden können.
Durch das besondere Flair und Ambiente eines Baudenkmals und die vornehmlich sehr gute Lage von geschützten Immobilien, ist der Reiz als Kapitalanlage hier in besondere Masse gegeben. Eine lohnenswerte Investition ist der Erwerb eines Baudenkmales allemal und zudem noch der Erhalt eines unwiederbringlichen baulichen Erbes.