Die klassische Gesellschaftsform GmbH hat in den letzten Jahren immer mehr Konkurrenz durch die englische Limited bekommen. Dieses ist nur natürlich, denn die gute alte GmbH ist eine Unternehmensform, die sehr stark der Bürokratie unterliegt. Zudem kommt für viele Existenzgründer eine GmbH-Gründung wegen der hohen Stammeinlage schon gar nicht in Betracht. Wenn man den Informationen aus dem Internet glauben darf, dann lässt sich sehr einfach und unkompliziert eine Limited gründen.
Nur ein paar Klicks im Internet, 300 Euro an die Gründungsagentur, und 24 Stunden später ist man stolzer Chef einer englischen Limited, die auch noch nahezu ohne Mindestkapital auskommt. Während GmbH`s eine Stammeinlage von 25.000 Euro benötigen, können Limiteds schon ab einem Pfund gegründet werden, so spart diese noch Zeit für einen mühseligen Kredit Vergleich, um die finanziellen Mittel aufzubringen . Für Dienstleister und Existentzgründer lohnt sich diese Gesellschaftsform schon, denn die Gründung der GmbH ist teuer, bürokratisch und langatmig. Für Dienstleister, die ein geringes Haftungsrisiko eingehen, ist die Limited Gründung die bessere Entscheidung.
Es gibt aber auch Kritiker, die diese Vorteile nur auf den ersten Blick für wirklich günstiger halten. Das geringe Haftungskapital wird natürlich von den Banken kritisch betrachtet, und führt zu Erschwernissen bei einer Kreditvergabe. Zudem fallen nicht zu unterschätzende Folgekosten für die zweifache Buchführung nach deutschem und englischen Recht, für beglaubigte Übersetzungen sowie für ausländische Rechtsberatung an. Daher mag die Beurteilung bezüglich einer englischen Limited auf den zweiten Blick anders ausfallen, insbesondere im Hinblick auf die Bilanzierungs-, Berichts- und Offenlegungspflichten nach britischem Recht. Zwar muss bei der Limited nicht jede Änderung, wie bei der GmbH der Fall, notariell beglaubigt werden, jedoch ist zu beachten, dass die englischen Behörden die Einhaltung von Fristen wesentlich strenger überwachen, und deren Überschreitung empfindliche Strafen nach sich ziehen. Abschließend ist zu sagen, dass die Rechtsform eines Unternehmens buchstäblich seine Visitenkarte ist. Daher sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden. Die Gründung einer Limited ist auf jeden Fall zu empfehlen, wenn keine Kreditaufnahme geplant ist.