Fast jedes marktorientierte größere Versicherungsunternehmen in Deutschland bietet seinen Kunden neben vielen anderen Versicherungsarten die private Krankenversicherung an. Diese Private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung, als Zusatzversicherung wie auch als Teilversicherung. Als normal arbeitender Mensch ist man meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte zum größten Teil die Kosten übernimmt. Zur besonderen Absicherung kann man da eine Zusatzversicherung abschließen, die bei Krankenhausaufenthalten besondere Leistungen abdecken, wie zum Beispiel Ein- oder Zweibett, Krankenhaustagegeld, Chefarztbetreuung usw. oder bei anderen Behandlungen den Zahnersatz, die Brille usw.. Aber auch das Krankentagegeld, die Pflegeversicherung und die Auslandskrankenversicherung ist zusatzversichert. Die Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung betrifft diejenigen Versicherungsnehmer, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder dort versichert werden können, so zum Beispiel Selbständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer, die außerhalb der Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Gehalt liegen, also zu viel verdienen. Bei der Vollversicherung werden sämtliche Krankheitskosten durch den Versicherer getragen. Die Teilversicherung in der privaten Krankenversicherung kommt zum Beispiel bei Beamten zum tragen.
Die Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit Versicherungsnehmer abzulehnen, wenn wesentliche Risikofaktoren oder gravierende Vorerkrankungen vorliegen oder es werden Risikozuschläge erhoben. Wie hoch die Zahlung der privaten Krankenversicherung letztendlich wird, hängt dann noch von anderen Faktoren ab, zum Beispiel das Geschlecht des Versicherungsnehmers, das Beitrittsalter und letztendlich der Tarif. Frauen sind in der Regel teurer, da sie älter als Männer werden und dadurch vielleicht auch noch mehrere kostenträchtige Behandlungen notwendig werden. Einen gewissen Einfluss auf die Beiträge hat der Versicherungsnehmer wenn er einen gewissen Selbstbehalt in Kauf nimmt. Während bei der private Krankenversicherung bei Familien jedes einzelne Familienmitglied beitragspflichtig ist, so ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Hautversicherungsnehmer beitragspflichtig, die Familienmitglieder sind jedoch dabei mitversichert.