Recht

Die rechtliche Stellung des Verteidigers



Was viele nicht wissen: Der Rechtsanwalt ist „Organ der Rechtspflege“. Diese Organtheorie findet sich in § 1 BRAO wieder. Der Anwalt wird somit in die Pflicht genommen. Nicht nur im Interesse seines Mandanten soll er handeln, sondern zudem einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Stellt sich für jeden Mandanten die Frage: Auf welcher Seite steht mein Anwalt eigentlich?

 

Keine Sorge! Die Strafprozessordnung als maßgebende Verfahrensordnung im deutschen Strafrecht verpflichtet den Anwalt gerade nicht, als Gehilfe der Gerichte zu agieren. Dies geht schon aus § 145 Absatz 1 StPO hervor. Nicht ein Zuviel an Verteidigung wird dem Anwalt angelastet, sondern ein Zuwenig.

 

In der täglichen Praxis der Strafverteidigung bedeutet das ein engagiertes Auftreten im Interesse des Mandanten. In Bezug auf die Organtheorie muss dem Anwalt klar sein, dass er allein sein Verhalten klar strukturieren muss, um nicht in den Verdacht zu geraten, die Interessen seines Mandanten zu vernachlässigen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt diesen Anforderungen gerecht wird.

 

Rechtsanwalt Jan Marx

 

info@anwalt-marx.de


Firmenname : Kanzlei Marx
Kontaktperson : Jan Marx
Tel : 030/ 884 96 684
E-Mail : info@anwal-marx.de

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