Immobilien

Die Schufa-Auskunft



Vom Erstmieter, insbesondere, wenn er über keine eigenen Einkünfte verfügt, wird häufig eine SCHUFA-Selbstauskunft verlangt, bevor man seine eigene Wohnung mieten kann.

Die SCHUFA Holding GmbH (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) verfügt über aussagekräftige Daten über etwa drei Viertel aller Deutschen. SCHUFA-Partner (so ziemlich alle Unternehmen, die im weitesten Sinn mit elektronischen Zahlungen und Krediten in Berührung kommen) haben in ihren Verträgen stets eine SCHUFA-Klausel, die sie berechtigt, Informationen über ihre Kunden an die SCHUFA weiterzugeben. Zweck dieser Datensicherung ist es, die Kreditwürdigkeit einer Person zu verifizieren. Etwaige Verschuldungen („abweichendes Zahlungsverhalten“) würden in der SCHUFA-Datenbank registriert; Kreditpartner, die eine SCHUFA-Auskunft einfordern, würden in diesem Fall von einem Vertragsabschluss absehen.

In Deutschland ist es nahezu unmöglich, ein Konto zu eröffnen, ohne die SCHUFA-Klausel (die das Geldinstitut zur Übermittlung Deiner Daten bemächtigt) zu unterzeichnen. Das heißt, wahrscheinlich bist Du schon registriert.

Was Du nun brauchst, um Deine Wohnung, gerade als Erstmieter, zu bekommen, ist eine SCHUFA-Selbstauskunft – aber wo gibt’s die?

Drei Möglichkeiten:

1.      Unter www.meineschufa.de die Selbstauskunft (auf postalischem Weg) anfordern. Entgelt von 7,80 Euro

2.      Unter www.meineschufa.de die Selbstauskunft (online) anfordern. Kostet auch 7,80 Euro.

3.      Selbst hingehen. Die SCHUFA unterhält mehrere Verbraucherzentralen. Wo die nächste ist, erfährst du ebenfalls auf www.meineschufa.de .

 


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