In Deutschland zählt die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Mit Einführung der Gesundheitsreform ab April 2007 gilt dies auch für Selbständige, Freiberufler und Beamte. Es gibt die private und gesetzliche Krankenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der zur Zeit weniger als 47700 Euro brutto pro Jahr verdient, muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Dieser Betrag wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Arbeitnehmer, die über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen, können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, oder sich privat versichern. Beamte, Freiberufler oder Selbständige wählen ihre Versicherung selbst aus. Sie können sich privat oder gesetzlich Krankenversichern.
Gesetzliche Krankenversicherungen haben einen Aufnahmezwang. Sie müssen jeden Versicherten aufnehmen. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das Prinzip der Aufnahmefreiheit. Die privaten Krankenversicherungen können sich ihre Versicherten selbst aussuchen.
Der Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen besteht in erster Linie im Beitrag und bei den Leistungen. Die Leistungen und Zuzahlungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Die PKV bietet oftmals bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenversicherungen, wobei allerdings auch die Beitragshöhe von den vereinbarten Leistungen abhängig ist.
Auch beim Krankengeld sind die Leistungen in der PKV so, wie sie vereinbart wurden. Gesetzlich Krankenversicherte bekommen ab der siebenten Woche der Krankheit nur noch 70 Prozent ihres Bruttolohnes. Heilpraktiker werden von den GKV nicht bezahlt, während das bei der PKV mit vereinbart werden kann.