Recht

Ehrenpreis für Strafverteidiger


Der Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen AnwaltVerein wurde am 12.10.2005 in Berlin dem Iserlohner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Frank Nobis verliehen.

Gegen Dr. Nobis wurde am 20.5.2003 durch das Amtsgericht – Schöffengericht – Hagen, dessen Vorsitzender der Richter am Amtsgericht Kleeschulte war, 1 Tag Ordnungshaft festgesetzt. Der Richter lies den Strafverteidiger im Gerichtssaal verhaften und in die JVA Hagen abführen.

Rund drei Stunden später war der Spuk vorbei, nachdem das OLG Hamm eiligst zunächst die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses vorläufig ausgesetzt hat, um wenig später im Beschluss vom 6.6.2003 in aller Deutlichkeit die Unzulässigkeit sowohl der Entfernung aus dem Sitzungssaal als auch der Anordnung von Ordnungshaft festzustellen.

In der deutschen Rechtsgeschichte ist noch nie geschehen, nicht einmal während der Herrschaft des Nationalsozialismus, dass ein Verteidiger durch einen Gerichtsvorsitzenden im Gerichtssaal verhaftet wurde.

In seiner Laudatio während der Preisverleihung trägt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung BerlinerStrafverteidiger e. V., unter anderem vor:

„Ich sehe Ihre preiswürdige Leistung darin, dass Sie uns durch Ihr unerschrockenes Auftreten vor einem offenbar aus dem Ruder des Rechts gelaufenden Gericht daran erinnert haben, wo das Herz der Strafverteidigung schlägt:

Nämlich im Eintreten für den Angeklagten im Hier und Jetzt der alltäglichen, präsenten Konfrontation der Verfahrensbeteiligten.“

Eine andere Teilnehmerin kommentierte: „Wir brauchen viel mehr von Verteidigern, Anwälte, Juristen, die das Grundgesetz auch im Tagesgeschäft im Auge haben. Menschen mit Rückgrat, Leidenschaft und aufrechtem Gang.“

Ebenfalls berichtet über die Preisverleihung wird bei den JurBlogs www.strafjurist.de und www.kanzlei-hoenig-info.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Werner Siebers aus Braunschweig www.rechtsanwalt.ws


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