In unserem Nachbarland, der Schweiz ist die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung. Wer in Deutschland ein Haus finanziert und als Kreditgeber ein Kreditinstitut ausgewählt hat muss meist von Seiten der Bank eine Gebäudeversicherung abschließen.
Der allgemeine Tarif in der Gebäudeversicherung bietet in Form einer gebündelten oder verbundenen Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel schon einen guten Versicherungsschutz. Jeder Bestandteil in der Gebäudeversicherung kann auch einzeln versichert werden.
Erweitert werden kann der Versicherungsschutz für Wohnhaus, Garagen und mögliche Nebengebäude um Elementarschäden, die z.B. bei Überschwemmungen oder Erdbeben auftreten. Hierbei sollten Sie unbedingt prüfen inwieweit die Erweiterung den Beitrag erhöht, das dies in bestimmten Regionen erheblich sein kann.
Der zu leistende Beitrag richtet sich natürlich auch am Gebäude selbst, z.B. nach der Beschaffenheit des Gebäudes. Hierbei wird zwischen 5 Bauartklassen (BAK) und 3 Fertighausgruppen (FHG) unterschieden, insbesondere ist hier das verwendete Material maßgebend (z.B. massive Bauweise oder Schilfdach). Ebenso spielt die Nutzungsart des Gebäudes eine Rolle, ist es ein reines Wohnhaus oder eine gewerblich genutztes Objekt? Weiterhin nehmen das Baujahr des Gebäudes, die letzte Sanierung, die genutzte Fläche, Nebengebäude und Region Einfluss auf die Höhe des Beitrages.
Man kann nur hoffen, dass man als Hausbesitzer nicht in die Situation gerät die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Aber wenn es dann doch einmal zu einem Gebäudeschaden kommen sollte, ist die Versicherung von existenzieller Bedeutung.