Die Eintreibung von Forderungen ist für Unternehmen oftmals sehr mühsam. Das heißt sie ist nicht nur zeit- sondern auch personalintensiv. Dabei beschäftigen viele – insbesondere große Unternehmen – auch im Bereich der Buchhaltung Juristen (oder haben eine eigene Rechtsabteilung), die nichts anderes macht als Tag für Tag und Woche für Woche Mahnschreiben anzufertigen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu beantragen.
Möchte ein Unternehmen sein Unternehmen verschlankern was das Personal angeht, so müssen meist nahezu alle Abteilungen „Federn lassen“. Die Folge sind überlastete und Überstunden schiebende Mitarbeiter. Und hier entstehen schnell Fehler. – Fehler, die ein Unternehmen letztlich viel Geld kosten können, bzw. dazu beitragen, dass Zahlungen erst viele viel später eingehen. Um dem in Folge des „Kahlschlags“ von Arbeitsplätzen vorzubeugen, können Unternehmen insbesondere ihre Forderungen auch an eine Factoring Bank verkaufen. Eine Factoring Bank zahlt dem Unternehmen dafür schon einmal vorab die ersten 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Nach 150 Tagen, nachdem die Forderung fällig geworden ist, erhalten die Unternehmen auch die 20 Prozent des restlichen Rechnungsbetrages. Die Factoringbank übernimmt mit dem Erwerb der Forderung auch das Risiko von einem Zahlungsausfall. Dieses geht nämlich auf die Factoringbank über beim Erwerb. Die risikobehafteten Überwachungs-, sowie Mahn- und Rechtverfolgungsvorgänge werden von diesem Dienstleister übernommen. Gespräche im Bezug auf Zahlungsaufschub müssen sich die Kunden, deren Forderungen verkauft wurden, an die Factoringbank wenden.
Dabei bezeichnen sich als Factoring Bank Dienstleister, die eigentlich keine Banken in dem Sinne sind. Nur historisch bedingt sind Factoring Banken auch wirklich Banken. Factoring ist dabei kein Verkauf- sondern nur ein Kaufgeschäft. Das heißt also ein derartiges Unternehmen ist eher ein Handelsunternehmen. Diese Geschäfte tätigen diese Unternehmen sowohl im In- als auch im Ausland.