EU Führerschein - Führerschein ohne MPU
Die gesetzliche Rechtsgrundlage für den EU Führerschein bzw. den Führerschein ohne MPU Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil EU GH C-476/01 vom 29.04.04 entschieden, dass ein Führerschein welcher innerhalb der EU ausgestellt worden ist, in allen EU Ländern anerkannt werden muss! Dies stellt eine Gesetzeslücke da, die EU Bürgern, die ihren Führerschein verloren haben, die Möglichkeit bietet den
EU Führerschein auch
ohne MPU zu erlangen. Prinzipiell können alle EU Bürger den EU Führerschein in jedem Land der EU erwerben und dass auch ohne MPU. Allerdings darf der EU Führerschein nicht während der Sperrfrist erworben werden. Bei dem Erwerb eines EU Führerscheins sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Wohnsitzprinzip eingehalten wird. Das Wohnsitzprinzip besagt, dass ein EU Führerschein nur dann gültig ist, wenn der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage in dem Land in dem der Führerschein ausgestellt wurde haben muss. Inzwischen gibt es Fahrschulen, die selbst diese Formalitäten für Ihre Fahrschüler regeln.
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