Auto

EU Führerschein in Polen bis Januar 2009 noch möglich





Anfang 2007 gab es zum Inkrafttreten der Dritten Führerscheinrichtlinie eine Reihe von (bewußten?) Falschmeldungen des ADAC bezüglich der Gültigkeit des EU-Führerscheines. Dies sieht das Landgericht Osnabrück ganz anders: Nach Auffassung der Europarichter ist es allerdings völlig rechtens, wenn zum Beispiel ein Deutscher in Polen seinen Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt. Dieses Recht kann weder die Bundesrepublik noch der ADAC (an MPU-Stellen beteiligt) ihren Bürgern nicht absprechen. Dieser Zustand gilt bis zum Inkraftreten der 3. Führerscheinrichtlinie, also bis 19. 01. 2009. Da es sich bei der Richtlinie nicht um ein direktes Gesetz handelt, sondern nur um eine Richtlinie, die in nationale Gesetze in einer bestimmten Frist umgesetzt werden soll, müssen zu dieser Richtlinie die Gesetze noch verabschiedet werden. Da in Deutschland bekanntlich Besitzstandswahrung gilt ( diejenigen, die früher die Klasse 3 besessen hatten durfte früher den 7,5 Tonner fahren und dürfen es jetzt auch noch) ist bei denjenigen, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2009 machen, dieser auch weiterhin gültig. Nach Stiftung Warentest (Finanztest10/2007) sind laut EU-Recht 30 Fahrstunden Pflicht, die auf mindestens 14 Tage verteilt sein müssen, bevor der Fahrschüler zur Prüfung zugelassen wird. Das sei EU-Recht und gelte für alle Mitgliedstaaten. In den Medien wird immer mehr über Fahrschulen berichtet, die "Crash Kurs" anbieten, und mit Anreise paar Tage vor der Prüfung locken. Die Behörden werden in Zukunft konsequent gegen diese Fahrschulen und deren Kunden angehen und diese Führerscheine einziehen. Es ist also ratsam, den Fahrschullehrgang für einen unbefristeten Führerschein korrekt zu absolvieren. Bitte informieren Sie sich unter http://www.mpu-frei.de
Firmenname : MPU-FREI.DE
Kontaktperson : Christoph Dau
Tel : 030 340 60 60 35
E-Mail : ibp@,mpu-frei.de

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