Euro Fahrerlaubnis
Die Rechtslage zum Euro-Führerschein war in den letzten Jahren ein unsicheres Gebiet, da die Regierungen immer wieder mit Gesetzesänderungen versuchten, die Führerscheine, die Deutsche im EU-Ausland erworben haben, in Deutschland nicht anzuerkennen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind nun zwar Einschränkungen für die Akzeptanz vom EU Führerschein eingeräumt worden, aber ebenso klar sind nun die Bedingungen, die ein Führerscheinbesitzer nachweisen muss, um den Führerschein ohne Einschränkungen – auch in Deutschland - nutzen zu können: Zum einen ist eine Sperrfrist, die in Deutschland ausgesprochen wurde, weiterhin auch für den EU-Führerschein aus Polen oder Tschechien gültig. Die hat den Zweck, dass Personen, die ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Drogendelikten verloren haben, für diesen auch gesperrt bleiben. Zum anderen ist nun eine 185-Tage-Regel eingeführt worden, die besagt, dass ein Antragsteller für einen Euro-Führerschein unbedingt einen gültigen Wohnsitz in dem Land nachweisen muss, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Aus rechtlichen Gründen muss dies auch der Hauptwohnsitz sein.
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