Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen zeichnen sich die privaten Krankenversicherungen (PKV) durch ein weitaus breiter gefächertes Leistungsspektrum aus, aus dem die Mitglieder frei wählen können. So kann der Standardversicherungsschutz mit einzelnen Modulen problemlos erweitert werden. Sehr beliebt in diesem Zusammenhang sind die Unterbringung in einem Doppelzimmer oder aber, wenn man dazu zahlt, auch in einem Einzelzimmer, und die Chefarztbehandlung.
In der Bundesrepublik hat im Moment nicht jeder die Möglichkeit, in einer PKV aufgenommen zu werden und so die zusätzlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen, da es keine freie Wahl gibt. Lediglich Freiberuflern, Selbständigen und Beamten, beispielsweise Polizisten, Finanzbeamte, Zöllner oder Richter, steht dieses Recht ohne weitere Vorschriften zu. Arbeiter und Angestellte müssen ein Bruttojahreseinkommen von 47.000 Euro nachweisen können. Erst dann dürfen sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Diese Beitragsbemessungsgrenze ist für alle anderen Arbeiter und Angestellten allerdings nicht das Ende der Fahnenstange. Auch sie haben die Möglichkeit, das Leistungsangebot einer PKV zu nutzen. Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung bilden hier einen sehr guten und leicht zu regelnden Zwischenweg. Wie die Mitglieder der privaten Krankenkassen können auch sie in diesem Bereich frei wählen, wie der zusätzliche Versicherungsschutz aussehen soll. Zur Wahl stehen unter anderem Krankenhaustagegeld, die Art der Unterbringung im Krankenhaus, Zuzahlungen bei Hörgeräten und Sehhilfen sowie die Übernahme der Kosten für die Zahnbehandlung. Alles Bereiche, in denen von den gesetzlichen Krankenkassen immer mehr gespart wird. Somit kann der Zusatzschutz im Versicherungsfall einiges an Geld sparen.
Natürlich muss man in diese zusätzliche Absicherung investieren. Das gilt für Zusatzversicherung und die private Krankenversicherung. Und da sich die Entwicklung im Bereich der Medizin und Gesundheitspolitik nur schwer abschätzen lässt, muss jederzeit auch damit gerechnet werden, dass die Kosten und damit auch die Prämien für die Versicherten steigen, was gerade im Alter durchaus problematisch sein kann. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nach aktueller Rechtsprechung nicht machbar.
So unterschiedlich wie die Leistungen ist bei den beiden Varianten auch die Berechnung der Beiträge, die jeweils eine völlig andere Grundlage haben. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist es der Bruttolohn. Von ihm behalten die Kassen zwischen elf und 14 Prozent ein. Mit diesem Beitrag hat dann jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Anspruch auf Leistungen, getreu dem Solidaritätsprinzip auf dem die gesetzlichen Krankenversicherungen aufbauen. Dieses Prinzip kennen die PKV nicht. Sie stellen die Leistungen in Rechnung, die im Vertrag gewählt wurden. Sie bilden zusammen mit dem Alter und möglichen Risiken wie Übergewicht oder starkem Rauchen – was sich bei der Berechnung der Prämie klar zeigt – die Basis für den Monatsbeitrag. Hier haben die privaten Krankenversicherungen freie Hand. Sie gestalten ihre Preise vollkommen frei. Damit haben Interessenten die Möglichkeit, vorher genau zu vergleichen. Dazu sollten möglichst viele Angebote eingeholt werden, bei denen dann Preis und Leistung gegenübergestellt werden können, ehe man sich für eine PKV entscheidet. Neben der private Krankenversicherung stellen auch die Unfallversicherung, die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung einen wichtigen Schutz dar.