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Freistellungsaufträge überprüfen


In den zurückliegenden Monaten und Jahren wechselten viele Anleger und Sparer die Anlageform. So gingen viele weg vom herkömmlichen Sparbuch und wechselten zu einem Tagesgeldkonto Anbieter mit deutlich mehr Zinsen. Andere nutzen aber auch die Möglichkeit, bei Onlinekonten Guthabenzinsen zu bekommen. Das ist natürlich besonders dann vorteilhaft, wenn das Girokonto kostenlos ist und man sich dadurch zum Einen die Gebühren sparen kann und zum Anderen noch das Guthaben deutlich besser verzinst wird. Wer noch überhöhte Gebühren bei seinem Konto bezahlt und lieber ein kostenloses hätte, kann sogar bei einer Direktbank über das Internet ein kostenloses Girokonto eröffnen.

Wie nun im Allgemeinen bekannt ist, muss man einen Freistellungsauftrag für Zinserträge bei seiner Bank stellen, insofern man den Freibetrag nutzen will bzw. man ihn nicht schon beim Aktiendepot oder anderen Anlagemöglichkeiten ausgereizt hat.

Der Sparerfreibetrag sinkt ab dem 1. Januar 2007 für alleinstehende Personen auf 750 EUR (plus 51 Werbungskostenpauschale) und für Ehepaare auf 1500 EUR (plus 102 EUR Werbungskostenpauschale). Für einen Großteil bedeutet das zwar keine Änderung an sich, doch die Banken werden bereits bestehende Freistellungsaufträge auf 56,37 Prozent kürzen. Und davon wird jeder Auftrag betroffen sein. Daher ist es unbedingt ratsam, erteilte Freistellungsaufträge zu überprüfen und ggf. einen neuen zu erteilen.


Kontaktperson : Hening Petrat
E-Mail : info [ät] finanzkatalog [dot] com





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