Gastarife vergleichen und sparen mit einem Gastarifrechner
Beim Gaspreis hat seit Januar 2005 eine Erhöhung zwischen 17 und 27 % stattgefunden. Diese sollen, so ließen mehrere Anbieter wie RWE, E.ON oder RheinEnergie kürzlich verkünden, zum Jahreswechsel weiter steigen. Laut Bundesgerichtshof können Verbraucher den Gaspreis nur bedingt gerichtlich überprüfen lassen. Die einzige Möglichkeit des Verbrauchers, um sich gegen überhöhte Gaspreise zu schützen, besteht darin, den Anbieter zu wechseln. Hierfür ist es wichtig im Vorfeld online die Gaspreise zu vergleichen. Von hoher Wichtigkeit ist es hierbei einen tagesaktuellen und abhängigen Tarifrechner auszuwählen. Um einen Vergleich durchzuführen, muss der Kunde Angaben zu seinem Postleitzahlengebiet, seinem Gas-Jahresverbrauch, der Heizleistung (eigene Gasheizgeräte und –kessel) und seiner Kundengruppe machen. Innerhalb weniger Minuten kann ein neuer Antrag ausgefüllt werden und so in kurzer Zeit der Anbieter gewechselt werden. Die Kündigung des Vertrags wird vom neuen Gasanbieter übernommen, nach dem er vom Kunden dazu bevollmächtigt wurde. Ähnlich wie beim Strom ist der alte Anbieter verpflichtet die Versorgung zu gewährleisten. Dementsprechend besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr über kein Gas zu verfügen. Der alte Anbieter bleibt außerdem für die Wartung des Gaszählers und der Leitungen verantwortlich, denn diese werden vom neuen Anbieter nur gemietet und bleiben weiterhin im Besitz des alten. Wenn ein Gasanbieter gewechselt wird, sollte man im Vorfeld folgende Aspekte geklärt haben, um darüber Angaben machen zu können: den gewünschten Liefertermin, die Zählernummer, den Zählerstand, den Namen des örtlichen Versorgers und die Kundennummer. Sollte ein Anbieterwechsel aufgrund eines Umzuges nötig sein, empfiehlt es sich, diesen vor dem Umzug oder binnen der ersten 4 Wochen nach dem Umzug abzuschließen. Es sollte sich im Vorfeld beim Vermieter erkundigt werden, wo der Gaszähler zu finden ist, um dies dem neuen Anbieter mitzuteilen.
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