Hartz IV
Hartz IV besteht seit Januar 2005. Es ist eine Sozialleistung und wird nur an Bedürftige gewährt. Hartz IV gibt es nur auf Antrag. Das ist anders, als bei der Grundsicherung, die von Amts wegen gezahlt, wird, wenn das Amt von einem Bedarfsfall erfährt. Hartz 4 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ALG 2, das Arbeitslosengeld 2. Das ALG 2 wird im SGB II geregelt, dem 2. Sozialgesetzbuch. Einen Anspruch auf Hartz IV hat, wer bedürftig ist, also über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Es gibt jedoch auch Freigrenzen, das heißt Einkommen darf bis zu einer bestimmten Grenzen, in der Regel 100 Euro, nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden. Beim Vermögen ist es ähnlich. Hier gibt es eine Vermögensfreigrenze. Aktuell sind es 2600 Euro, die der Hartz IV Empfänger nicht einzusetzen braucht, die also nicht auf das ALG 2 angerechnet werden. Ein Hartz IV Antragsteller muss sich um eine Arbeit bemühen, das heißt, er muss sich bewerben, bewerben und wieder bewerben. Er muss seine diesbezüglichen Bemühungen auch nachweisen. Des weiteren muss er sich verpflichten, auch einen Plus Job, also einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Und er muss damit rechnen, dass er Schulungsmaßnahmen absolvieren muss. Also: Hartz IV bedeutet fordern, aber auch fördern.
Kontaktperson : Alexandra Maier E-Mail : alexandramaier1(at)gmx.net
|