Haushaftpflicht online
Während das Mobiliar und sonstig Gegenstände (inklusive dem Fahrrad im Schuppen) in einem Haus durch die Hausratversicherung abgesichert sind gegen Schäden und entsprechend bei Feuer, Leitungswasserschaden etc. ersetzt werden und sogar Elementarschäden versicherbar sind, und das Gebäude selbst durch eine Gebäudeversicherung abgesichert ist, bleibt der Gehweg vor dem Haus eine Gefahrenquelle, für die sich nur die wenigsten Hausbesitzer zuständig fühlen. Zwar besteht im Winter zum Beispiel Räum- und Streupflicht, doch nicht 24 Stunden am Tag. Während der Abwesenheit des Hausbesitzers kann es schon einmal vorkommen, dass der Boden durch die tiefen Temperaturen wieder zufriert und so zu einer eisigen Rutschfläche und damit zu einer potenziellen Gefahrenquelle wird. Legt sich jetzt wirklich ein Passant regelrecht "auf die Nase", dann ist es für den Hausbesitzer auf jeden Fall günstig, wenn er über eine Haushaftpflicht verfügt. Diese Versicherung umfasst als Versicherungsort sowohl den Garten, wie auch den Gehweg. Und auch wenn ein Dachziegel ein Fahrzeug beschädigt und dieser eindeutig vom Dach des Hausbesitzers stammt, so tritt die Haftung dieses Hausbesitzers in Kraft. Das heißt er muss sämtliche Kosten, die mit diesem Schaden in Zusammenhang stehen ersetzen. Der Hausbesitzer ist in diesem Fall unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen haftbar zu machen, möglicherweise sein Leben lang.
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