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Hilfe, mein Kind macht eine Klassenfahrt!



ein Artikel von www.schulpower.de

Jedes Jahr aufs neue gibt es heiße Diskussionen um die Klassenfahrten. Nicht nur die Fragen wohin es geht und wie viel es kostet beschäftigen die Eltern, sondern auch ob es das Kind verkraftet solange von zuhause entfernt zu sein. Ich versuche in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zu beantworten, um Ihnen etwas mehr Sicherheit für die anstehende Klassenfahrt zu geben.
 
Die eigentlichen Vorschriften über eine Klassenfahrt, werden von jedem Bundesland für sich festgelegt. Inhaltlich unterscheiden sich diese Regelungen aber nur wenig.

Rein rechtlich wird eine Klassenfahrt als Unterricht angesehen. Sie dient im wesentlichen dazu, das soziale Zusammenleben in einer Klasse zu fördern. Zudem soll den Kindern die Möglichkeit geboten werden, die Natur hautnah zu erleben und durch Sport und Spiel sinnvolle Freizeitmöglichkeiten zu finden. Die Kinder sind während der An- und Abfahrt, sowie während der gesamten Reise über die Schülerunfallversicherung versichert.

Grundsätzlich kann die Teilnahme ihres Kindes an einer Klassenfahrt nicht erzwungen werden. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, wie z.B. finanzielle Probleme oder Heimweh, kann Ihr Kind stattdessen den normalen Schulunterricht in einer anderen Klasse besuchen. Bitte unterschätzten Sie aber, trotz aller Vorsicht, nicht den Nutzen den Ihr Kind aus diesem Ausflug zieht. Die sozialen Erfahrungen fernab vom Elternhaus sind durch nichts zu ersetzen.

Für die Kosten einer Klassenfahrt wurde bislang leider noch keine Obergrenze festgelegt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die finanzielle Belastung für alle zumutbar bleiben muss. Durch die frühzeitige Bekanntgabe bleibt im Normalfall genug Zeit um den Einzelfall Anträge auf Zuschuss zu den Fahrtkosten zu stellen. Begehen Sie bitte nicht den Fehler, und machen Sie die Teilnahme ihres Kindes an einer Klassenfahrt von den Kosten abhängig. Die Anträge werden von den Fördervereinen in der Regel großzügig und anonym behandeln.

Der Lehrer hat während der Klassenfahrt die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Sollte ihr Kind die vereinbarten Regeln nicht einhalten und sich auch durch Maßnahmen wie Küchendienst oder Hausarrest nicht bessern, hat der Lehrer auch die Möglichkeit es durch Sie abholen zu lassen. Sollte der Lehrer bereits vor der Fahrt Bedenken haben, kann erdas Kind von der Fahrt ausschließen. Es muss dann den normalen Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.

Sollte ihr Kinder während einer Klassenfahrt krank werden, sollten Sie es im eigenen Sinne schnellstmöglich abholen, damit es sich zu Hause in Ruhe erholen kann. Sollte es einen Unfall haben, werden durch die Aufsichtspersonen alle nötigen Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Wenn eine Fahrt ins Ausland geplant ist, sollten sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen versichert sind.

Wenn Ihr Kind körperliche Einschränkungen hat (Nichtschwimmer, etc.), so teilen Sie dies dem Lehrer bitte vor Antritt der Fahrt mit. In diesem Fall müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Eventuell wird auch ein Alternativprogramm angeboten.

Der Lehrer darf grundsätzlich jegliche elektronische Geräte auf der Klassenfahrt verbieten. Somit kann verlangt werden, dass Ihr Kind sein Handy zuhause lässt. Sollten sie ihr Kind trotzdem anrufen wollen, so benutzen Sie bitte die Telefonnummer der Unterkunft. Bitte versuchen sie, auch wenn Sie ein sehr anhängliches Kind haben, die Anzahl der Anrufe sehr gering zu halten.

Nun bleibt mir nur noch Ihrem Kind viel Spaß auf seiner Fahrt und Ihnen eine entspannte Zeit zu wünschen.

Liebe Grüsse
Michael

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Kontaktperson : Michael Fischer
E-Mail : schulpower@googlemail.com

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