Wirtschaft

Informationen zu Absauganlagen



Wenn schädliche Arbeitsstoffe in den Atembereich der Arbeitnehmer gelangen, müssen diese möglichst effektiv entfernt werden. Wird dieses nicht optimal gewährleistet, werden nicht nur Wohlbefinden und Produktivität beeinträchtigt, auch Leben und Gesundheit der Mitarbeiter können bedroht werden.

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) müssen gefährliche Arbeitsstoffe grundsätzlich durch ungefährliche ersetzt werden (ASchG § 42). Dies ist in der Praxis durch verschiedene Absauganlagen sicher zu stellen. Sie werden am häufigsten bei geschlossenen Arbeitsverfahren an der Schadstoffquelle erforderlich. Solche Lüftungsanlagen werden als industrielle Absauganlagen bezeichnet.

 

Die Absaugung von schädlichen Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen im Arbeitsraum und die Reinigung der Arbeitsluft sind allgemeine raumlufttechnische Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Bei industriellen Prozessen mit guter Erfassungsmöglichkeit und bei hohen Schadstoffkonzentrationen ist die örtliche Absaugung schon seit vielen Jahren Stand der Technik.

 

Neben Anlagen zur Flächenabsaugung, wo Schadstoffe an der gesamten Arbeitsfläche erfasst werden, gibt es noch Anlagen zur Punktabsaugung, die die Schadstoffe direkt bei der Emissionsquelle erfassen, eben dort, wo sie in höchster Konzentration auftreten. Diese Absauganlagen sind mit verstellbaren selbst tragenden Vorrichtungen versehen, mit deren Hilfe die Schadstoffe aus dem Atembereich der Beschäftigten weggesaugt werden, ohne dass dadurch der Arbeitsvorgang beeinträchtigt wird. Absaugarme, auch Punktabsauger genannt, sind mit Verstelleinrichtungen, wie zum Beispiel Reibungsgelenken, Drehmaschinen mit Punktabsaugung, Teleskoparmen, Federn usw. versehen und können über den ganzen Arbeitsbereich manuell oder mechanisch nachgeführt werden.

Zusätzlich werden Beleuchtungseinsätze in die kleinen Saughauben eingebaut. Diese Kombination ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Arbeitssicherheit.

Bei den üblichen Ausführungen von Punktabsaugern für Wandmontage beträgt der erforderliche Saugluftvolumenstrom ca. 700 m3/h, als maximaler Abstand zur Arbeitsfläche werden ca. 30 bis 50 cm empfohlen.


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