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Informationen zu Vorfälligkeitszinsen



Informationen zu Vorfälligkeitszinsen

Nimmt jemand einen Kredit auf, so wird von vornherein eine bestimmte Laufzeit für die Rückzahlung des Darlehens vereinbart. Die Bank rechnet fest mit dem Betrag, der innerhalb dieser Zeit an sie zurückgezahlt wird. Da die Rückzahlsumme aufgrund von Zinsen höher ist, als der eigentliche Kredit, entlassen Banken und Kreditinstitute ihre Kunden nur ungern vorzeitig aus dem Vertrag. Um also nicht am Ende einen Verlust verbuchen zu müssen, verlangen die meisten Banken Vorfälligkeitszinsen bei zu zeitiger Ablöse des Kredits. Dies wird auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt.
Man kann einen laufenden Kredit zum Beispiel durch Aufnahme eines anderen Kredits bei einer anderen Bank ablösen, etwa weil dort die Zinsen niedriger sind und man so Geld sparen kann. Bei der Kalkulation sollte man allerdings die Vorfälligkeitszinsen bedenken, denn oft wird der eigentlich gesparte Betrag durch diese Entschädigungszahlung wieder wettgemacht. Mit etwas Glück kann man aber mit der Kredit gebenden Bank verhandeln, denn diese "Strafzinsen" sind meistens nicht fest. Allgemein berechnet sich die Höhe der Zinsen aus der restlichen Laufzeit des Kredits und dem noch offenen Rückzahlbetrag. Dabei werden alle normal anfallenden Zinsen berücksichtigt und mit eingerechnet. Denn bei eingehaltener Vertragsdauer könnte die Bank mit der gesamten Summe und den Zinsen rechnen. Dieses Geld könnte sie wieder anlegen und damit arbeiten. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen muss also berücksichtigt werden, dass man auch eine Entschädigung für die Zinsen, die man bei Beendigung des Vertrages eigentlich nicht mehr zahlen würde, einkalkulieren muss. Es lohnt sich daher wirklich, sich im Vorab gründlich darüber zu informieren, ob eine vorzeitige Ablöse des Kredits sinnvoll ist.     

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